Allgemeine Voraussetzung für ein Studium an einer spanischen Universität ist der spanische „Título de Bachiller“ oder ein Äquivalent hierzu, wie zum Beispiel die allgemeine Hochschulreife (Abitur), das österreichische Reifeprüfungszeugnis oder vergleichbare Schulabschlüsse.
Die Fachbereiche der Universitäten legen den lokalen Numerus Clausus für bestimmte Fächer fest. Der Numerus Clausus wird jährlich vom Bildungsministerium, den regionalen Bildungsbehörden und den Universitäten veröffentlicht. Informationen über den Numerus Clausus („notas de corte“) sind auf der Website des spanischen Ministeriums für Bildung, Sozialpolitik und Sport zu finden.
Um ausführliche Informationen über Zulassungsvoraussetzungen zu erhalten, sollte man sich am besten mit der Abteilung für internationale Beziehungen (Oficina de Relaciones Internacionales) an der jeweiligen Universität in Verbindung setzen.