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Finanzielle Unterstützung während des Studiums

Lebenserhaltungskosten
Ein Studium kostet neben den oben genannten Studiengebühren – genauso wie in Deutschland – Geld. Zum einen muss eine Grundausstattung an Büchern und Arbeitsmitteln (z.B. Computer, Büromaterial) angeschafft werden, zum anderen muss eventuell eine Wohnung mit den notwendigen Möbeln ausgestattet werden. Daneben fallen Kosten für Versicherungen, Kleidung, Essen, Fahrten nach Hause, Freizeit usw. an. Nach Erfahrungen von Studierenden ist von einer Orientierungssumme von ca.700 Euro (ohne Studiengebühren) auszugehen.

Unterbringung
Die preisgünstigste Wohnmöglichkeit sind die Wohnheime der Hochschulen(Colegio Mayor Residencia); das Antragsformular kann bei der jeweiligen Hochschule angefordert werden. Die Wohnsituation in einem solchen Colegio Mayor unterscheidet sich jedoch grundlegend von der in dt. Wohnheimen und ist eher mit einer Hotelunterkunft zu vergleichen. Studierende wohnen in Ein- bis Vierbettzimmern mit Halb- oder Vollpension, die Bettwäsche wird gewaschen. Die Preise liegen bei 500 Euro im Monat. Die Mieten auf dem Wohnungsmarkt betragen ca. 240 EUR bis 300 EUR; in den größeren Städten wird es etwas teurer sein. (Quelle: DAAD)

Bundesausbildungsförderungsgesetze (BAföG)

Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in der Schweiz von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses BAföG gezahlt werden.
Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.

Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:

- BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie beim Studium in Deutschland)

- Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro für max. 1 Jahr

- Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal 250,- Euro)

- Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung.

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden bei dem zuständigen BAföG-Amt:

Studentenwerk Heidelberg
Amt für Ausbildungsförderung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 - 2692; - 3731; - 2690
Fax: 06221 / 543524

E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de



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